Die neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Beschlussgremium, ist in Kraft getreten. Erwachsene mit schwerer psychischer krankheitswertiger Symptomatik sollen besser versorgt werden. Die verschiedenen an der Therapie beteiligten Behandlerinnen und Behandler (Psychotherapie, Psychiatrie, Ergotherapie und andere mehr) sollen sich im Rahmen der Komplexversorgung vernetzen und zusammenarbeiten.
Eine koordinierte Versorgung durch feste Ansprechpartner, die durch den bestehenden Bedarf steuern, soll Versorgungslücken verhindern. Es handelt sich um eine Kassenleistung ohne Zuzahlung.
Ich bin Mitglied im Netzverbund Düsseldorf. In Mönchengladbach ist es noch nicht gelungen einen eigenständigen Netzverbund zu gründen. Sprechen Sie mich gerne darauf an.