Psychotherapie in Mönchengladbach

Kosten

Ich biete ambulante Psychotherapie für Jugendliche und Erwachsene zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse NRW) und für Privatversicherte an.

Um mit der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen abrechnen zu können, benötige ich Ihre Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte). Falls Ihnen mehrere Karten vorliegen, achten Sie bitte darauf, die zuletzt ausgestellte mitzubringen. Eine Selbstbeteiligung oder Zuzahlung gibt es nicht. Zur Klärung der Frage auf wie viele Sitzungen Anspruch besteht, gibt es Anzeige-, Antrags- oder Gutachterverfahren. Es besteht ein Erstzugangsrecht, d.h. Sie müssen nicht vor dem Erstgespräch eine Klärung der Notwendigkeit eines Termins durch Ihren Hausarzt vornehmen. Ungeachtet dessen ist es aber sicherlich grundsätzlich sinnvoll mit Ihrem Hausarzt hinsichtlich überlegter Behandlungen im Gespräch zu bleiben.

Bei einem Arbeitsunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung der zuständige Kostenträger. Ich nehme am Psychotherapeutenverfahren der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen teil. Nach erfolgter Genehmigung rechne ich direkt mit den zuständigen Kostenträgern die erbrachten Leistungen ab. Auch in diesem Verfahren ist keine Eigenbeteiligung oder Zuzahlung vorgesehen. 

Falls Sie einen Vertrag mit einer privaten Vollversicherung abgeschlossen haben, so empfehle ich vor der Terminvereinbarung zu klären, ob und über welches Prozedere Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt.