Um psychische Erkrankungen zu erkennen oder zu behandeln gibt es die Möglichkeit sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) zu verordnen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen dann die Kosten übernehmen. Dies gilt nicht für jede App sondern nur für solche die ein mehr oder minder umfassendes Prüfverfahren durchlaufen haben. Welche DIGA zugelassen ist kann aus dem Verzeichnis diga.bfarm.de entnommen werden.
Die DIGA können als eine Art online-Selbsthilfe betrachtet werden. Sie können keine erforderliche Psychotherapie ersetzen. Daher wäre im Rahmen von Sitzungen zu klären, ob es indiziert ist eine Psychotherapie durch den Einsatz einer DIGA zu ergänzen. Vor einer eventuellen Verordnung ist grundsätzlich eine umfassende Diagnostik und Aufklärung über die DIGA erforderlich. Ferner ist die konkrete Einbettung in einen Behandlungsplan zu klären.
Falls Sie Interesse haben sprechen Sie mich gerne an.