Die Qualitätssicherung im Bereich der ambulanten Psychotherapie wird in der Modellprojektregion NRW ab dem 1. Januar 2025 erprobt. Diese erhobenen Daten sollen helfen, die Behandlungsqualität zu bewerten und weiter zu verbessern. Datenschutzstandards wurden festgelegt, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Patientinnen und Patienten möglich sind.
Zusätzlich zu den verpflichtenden Angaben der Praxen wird eine freiwillige Patientenbefragung nach Abschluss der Therapie durchgeführt. Dadurch wird auch die Meinung der Patientinnen und Patienten in die Bewertung der Behandlungsqualität einbezogen.
Die erhobenen Daten und die Ergebnisse der Befragungen werden pseudonymisiert ausgewertet und an die behandelnden Praxen zurückgespiegelt. Alle Ergebnisse werden außerdem im Bundesqualitätsbericht veröffentlicht, um auch der Öffentlichkeit einen Einblick in die Versorgungsqualität zu geben.
Die Erfassung und Auswertung der Daten basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB V), sodass keine zusätzliche Einwilligung der Patientinnen und Patienten erforderlich ist.
Details zu dem Verfahren finden Sie hier: